Erstellt am 10.07.2024
Mit 1.1.2024 wurde eine Regelung eingeführt, wonach der Bund bis zum Doppelten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze die Dienstnehmeranteile zur Pensionsversicherung aus den laufenden (sv-pflichtigen) Bezügen übernimmt, wenn parallel dazu ein Pensionsbezug aus "eigener Pensionsversicherung" vorliegt.
In der Praxis haben sich dazu zwei Fragen gestellt, die ich einer Abklärung mit der ÖGK zuführen konnte und zwar in Bezug auf
In Bezug auf beide Fälle verneinte die ÖGK (erwartungsgemäß) die Anwendbarkeit des § 54b ASVG, weil es sich in beiden Fällen um keine "Pensionsbezüge aus eigener Pensionsversicherung" handelt.
Zusätzlich wurde in der DGservice Nr. 2/2024 ein Artikel zur Frage der Anwendbarkeit des § 54b ASVG im Falle der Gewährung ausländischer Pensionen gebracht, den Sie über den nachstehenden Link finden:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.899048&portal=oegkdgportal