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Beamtenruhegenuss, Ruhegehalt der Europäischen Kommission, ausländische Pensionen: Bundeszuschuss nach § 54b ASVG anwendbar?

Erstellt am 10.07.2024

Mit 1.1.2024 wurde eine Regelung eingeführt, wonach der Bund bis zum Doppelten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze die Dienstnehmeranteile zur Pensionsversicherung aus den laufenden (sv-pflichtigen) Bezügen übernimmt, wenn parallel dazu ein Pensionsbezug aus "eigener Pensionsversicherung" vorliegt.

In der Praxis haben sich dazu zwei Fragen gestellt, die ich einer Abklärung mit der ÖGK zuführen konnte und zwar in Bezug auf

  1. den Ruhegenuss eines Beamten, der parallel dazu ein vollversichertes (dem ASVG) unterliegendes Dienstverhältnis hat sowie
  2. ein Ruhegehalt, das von der Europäischen Kommission gewährt wird.

In Bezug auf beide Fälle verneinte die ÖGK (erwartungsgemäß) die Anwendbarkeit des § 54b ASVG, weil es sich in beiden Fällen um keine "Pensionsbezüge aus eigener Pensionsversicherung" handelt.

Zusätzlich wurde in der DGservice Nr. 2/2024 ein Artikel zur Frage der Anwendbarkeit des § 54b ASVG im Falle der Gewährung ausländischer Pensionen gebracht, den Sie über den nachstehenden Link finden:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.899048&portal=oegkdgportal

Autor: Wilhelm Kurzböck