Erstellt am 02.10.2024
Quelle: Magazin DGservice Nr. 3/September 2024
Welche Rolle Lebens- und Sozialberater in Zusammenhang mit sv-freien freiwilligen sozialen Zuwendungen nach § 49 Abs. 3 Z 11 lit. b ASVG spielen (Dienstgeberzuwendungen für die Gesundheitsförderung bzw. Genesung), erfahren Sie über den nachstehenden Link.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.900043&portal=oegkdgportal
Man kann davon ausgehen, dass diese Feststellung auch für den Bereich der Lohnsteuer sowie der Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt gilt.