Erstellt am 10.10.2024
Ich habe hier vor kurzem einen Beitrag gepostet, der auch österreichweit durch viele Medien geisterte und der ein Urteil eines Schweizer Kantongerichts wiedergab. In diesem stand zu lesen, dass ein Arbeitgeber (in der Schweiz) verlangen kann, dass man für einen Toilettgang während der Arbeitszeit "abstempelt" (diese Zeit also als Ruhepause zu werten ist).
Ich kommentierte meinen Post so, dass mir die Richtung, in welche dieses Urteil geht Unbehagen bereitet, aber es möglicherweise - wenn es hart auf hart geht - in Österreich nicht viel anders wäre (legte man den Beurteilungsmaßstab des Schweizer Gerichts auf einen österreichischen Fall an).
Und irgendwie hat mich das dann auch in den Tagen danach noch beschäftigt (auch auf der Toilette) und ich fühlte mich einfach bei der ganzen Sache (also der arbeitsrechtlichen Wertung) nicht sehr wohl. Wenn man zB bedenkt, dass es ja gemäß § 1154b Abs. 5 ABGB für den Fall der Arbeitsbereitschaft ja eine bezahlte Entgeltsfortzahlung gibt, wenn ein wichtiger Dienstverhinderungsgrund vorliegt, dann wäre das für mich ein absoluter Wertungswiderspruch, wenn wir bei der "Notdurft" abstempeln, aber beim notwendigen Tierarztbesuch (siehe mein Beitrag von letzter Woche) mit Entgeltsfortzahlung rechnen dürfen.
Heute erreichte mich dann auch eine E-Mail eines Arbeitsrechtsexperten, dessen wesentlichen Inhalt ich mit seiner Erlaubnis hier wiedergeben darf und ich bin - offen gestanden - sehr froh (um nicht zu sagen: erleichtert), dass seine Argumente hier helfen, den gordischen Knoten ein wenig zu durchtrennen:
Seiner Einschätzung zufolge ist die Rechtslage in Österreich völlig anders:
"Es gibt keine einzige Stellungnahme in der Literatur, die verlangen würde, beim WC-Gang auszustempeln. Nicht einmal Granden der Arbeitgeberseite haben je diese Meinung vertreten.
Zu begründen ist das alles mit dem Atomisierungsverbot, mit sozialadäquaten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz, die zur Arbeitszeit zählen, sowie mit dem strikten Verbot, die WC-Gänge zu kontrollieren. Auf letzteres würde es nämlich hinauslaufen, wenn man den Arbeitgebern jetzt sagt, die AN dürfen nur in der Freizeit aufs Klo gehen.
Selbst wenn man – wie in Deutschland – von einer Unterbrechung der Arbeitszeit ausgehen würde, wäre diese zu bezahlen (vom deutschen BAG bestätigt)."
Man könnte auch pointiert formulieren: "Wenn der Hausverstand zum Häuslverstand verkommt", aber das erspare ich uns allen hier.
Mir ist schon klar, dass es auch hier "Auswüchse" gibt, wenn man sich mit dem Mobiltelefon in der Hand auf dem Firmen-WC verschanzt. Wer weiß: vielleicht werden berufliche E-Mails gecheckt (Kicher!).
Vor 15 Jahren noch haben wir über Rauchpausen diskutiert, heute nicht mehr (ich weiß: Notdurft ist was anderes als rauchen, aber wurde damals von den Befürwortern dem fast gleichgesetzt).
Toilettenpausen sollten aber schon aus Gründen der Ethik nicht diskutiert werden und der Arbeitnehmer nicht auf genau diese Zeitspanne als Kostenfaktor reduziert werden.
Aus astrologischer Sicht ==> "Pluto im Steinbock": das System wehrt sich gegen den Zerfall, im Großen wie im Kleinen. Um den 20.11.2024 wandert Pluto dann in den Wassermann, dann "fließt" alles (dahin), dann kommt der große Umbau. Es wird auch der Auftakt sein müssen, in der Arbeitswelt neue Ansätze zu finden, die sich nicht unbedingt auf einem derartigen Niveau abspielen, sondern um das Miteinander stärken.