Erstellt am 31.10.2024
Mit 1.11.2024 tritt der neue gemeinsame Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe in Kraft.
Aufgrund des Umstandes, dass die Sonderzahlungswartezeit bei den Arbeitern ab 1.11.2024 mit der Möglichkeit einer Probezeit kombiniert wird (Probezeit: ja ==> Wartezeit: ja; Probezeit: nein ==> Wartezeit: nein), hätten fallweise Beschäftigte praktisch auch einen Sonderzahlungsanspruch.
Ich habe das mehrfach herausgearbeitet und auch nachgewiesen, dass mit der bisherigen KV-Formulierung keinerlei pauschale Abgeltung der Sonderzahlungen durch den Aufschlag verbunden ist.
Dies soll nun per 1.11.2024 nachgeholt werden. Nach einer Rückmeldung der Arbeitgebervertretung hat man sich offenbar nun mit der Gewerkschaft vida noch darauf geeinigt, die anteiligen Sonderzahlungen im 20 %igen Aufschlag "als enthalten zu betrachten". Dazu soll der Kollektivvertrag noch entsprechend ergänzt werden (mit einer insoweit ausdrücklichen "Klarstellung" im Kollektivvertrag). Diese soll dann auch für Angestellte gelten.
Das bedeutet, dass fallweise Beschäftigte ab 1.11.2024 nun doch keinen Sonderzahlungsanspruch haben werden. Der Kollektivvertrag wird dazu (dann wohl rückwirkend per 1.11.2024) geändert werden. Das von mir aufgezeigte Ergebnis, wonach nun Sonderzahlungen auch hier zustehen (das möglicherweise ein Versehen der KV-Partner war), dürfte offenkundig nun der Anlass dafür gewesen sein, dass man nun diese Änderung noch vornimmt.
Diese Entwicklung der Klarstellung ist mir persönlich lieber, als wenn im Nachhinein über mehrere Jahre Nachforderungen gestellt werden oder im Zuge von GPLB Nachzahlungen drohen würden (was nämlich ohne KV-Änderung das logische und schwerwiegende Resultat gewesen wäre).
Hinweisen möchte ich noch zusätzlich darauf, dass ich die Schulungsunterlage "Personalverrechnung im Gastgewerbe" sowie die Schulungsvideos (das "Digitalpaket") dann bis Ende Mai 2025 auf den allerletzten Stand gebracht haben werde. Da werden dann neue Entwicklungen in Verbindung mit dem neuen Lohn- und Gehaltsschema sowie auch aktuelle Judikatur, das 90-Frage-Antworten-Protokoll und weitere Praxisfragen und -antworten eingearbeitet sein.
Wenn Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell haben, so können Sie bei Bedarf das PDF-Fachbroschüren-Abo bei uns buchen (und so keine Aktualisierung verpassen) oder das Digitalpakete-Abo, bei dem Sie dann auch die aktualisierten Schulungsvideos dazu erhalten.
Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.wikutraining.at/wiku-personal-aktuell-digitales-fachmagazin/abo-premium