Willkommen im WIKU Premium Blog

Zum Weiterlesen für WIKU Personal aktuell - Premium Kunden.

Der endgültige Wartungserlass 2024 für die neue Version der Lohnsteuerrichtlinien (ab) 2002

Erstellt am 13.12.2024

Nun ist der endgültige Wartungserlass hier.

Interessant erscheinen folgende Aspekte zu sein:

  • Unser Nachhaken, ob nun Maut- und Parkgebühren zusätzlich zum amtlichen Kilometergeld geltend gemacht werden können (oder abgabenfrei ausbezahlt werden können) hat sich insoweit ausgezahlt, als man nun ausdrücklich klargestellt hat, dass weiterhin das amtliche Kilometergeld auch diese Positionen abdeckt. Ein zusätzliches Geltendmachen würde somit im Normalfall zur Ablehnung führen. Ein zusätzliches Ausbezahlen zur (nachträglichen) Abgabenpflicht. Dies findet man in der Rz 372 LStR 2002. Meine Vermutung, dass dies im Begriff der "Gebühren" enthalten sein wird, hat sich (leider) somit bestätigt.
  • Zur Situation auslaufender Fahrradleasingverträge zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber wurde noch keine Aussage des BMF getätigt. Das Problem, das hier auftaucht, liegt darin, dass in Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von arbeitgebereigenen Fahrrädern im Normalfall kein Sachbezug zu befürchten ist, aber das "dicke Ende" dann droht, wenn der Arbeitgeber dieses Fahrrad "zurückstellt", damit es der Arbeitnehmer direkt vom Leasinggeber (vom Sportartikelhändler oder Fahrradhändler) käuflich erwerben kann. Wenn der Kaufpreis in weiterer Folge sehr attraktiv ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" (von dritter Seite) vorliegt, weil bedingt durch das "Firmen-Leasing" der Restwert besonders niedrig ist. Nachdem jedoch in der Praxis der Arbeitgeber mitunter keinerlei Informationen darüber erhält, ob der Arbeitnehmer dieses Fahrrad auch tatsächlich "übernimmt", stehen wir vor einem ähnlichen Problem wie seinerzeit bei den Bonusmeilen. Der Arbeitnehmer hat es in der Hand, der Arbeitgeber erfährt aber möglicherweise davon nichts. Das wird offensichtlich auch unterschiedlich gehandhabt, je nach Anbieter und je nach Auffassung des Datenschutzrechts. Hier werden wir aber dran bleiben, um von der Finanzverwaltung eine Richtschnur dazu zu erhalten. Informationen in facheinschlägigen Magazinen, wonach beim ELDA-Meeting vom 6.10.2024 angeblich gesagt worden wäre, es läge hier ein Sachbezug vor, kann ich nicht bestätigen, zumal die Antwort des Fachreferenten der Finanzverwaltung auf die von mir gestellte Frage ganz anders gelautet hatte, nämlich, dass man sich in Ruhe eine Antwort dazu überlegen werde, was ich auch für sehr vernünftig erachte.
  • Die Ausführungen im Entwurf zur Schmutzzulage wurden offenbar im letzten Augenblick rausgenommen (also die empfohlenen Schätzwerte). Das kann man daran erkennen, dass im Stichwortverzeichnis dieser Begriff noch vorkommt, nicht aber mehr im Text.

Zum Volltext des Wartungserlasses gelangen Sie hier:

https://tinyurl.com/2x4h6fyw

Zum Volltext der aktualisierten Lohnsteuerrichtlinien 2002 gelangen Sie hier:

https://tinyurl.com/bdeff6m9

Autor: Wilhelm Kurzböck