Erstellt am 18.12.2024
Die Ausgleichstaxen für das Kalenderjahr 2025 (die im Laufe des ersten Halbjahres 2026 vorgeschrieben werden) wurden mittels Verordnung veröffentlicht (BGBl. II Nr. 385, ausgegeben am 18.12.2024).
Die Werte lauten:
Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern: € 335,00
Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmer: € 472,00
Dienstgeber ab 400 Dienstnehmer: € 499,00
Zum Volltext der Verordnung geht es hier: