Erstellt am 02.01.2025
Auf dem Jahreslohnzettel (L 16) für das Kalenderjahr 2025 gibt es ein zusätzliches neues Feld mit der Bezeichnung „Kostenersatz Aufladen E-KFZ/Anschaffung einer Ladeeinrichtung“ ==> korrespondierend zur Verpflichtung, diese Positionen auch auf dem Lohnkonto führen zu müssen:
abgabenfreier Ersatz von Ladekosten bei öffentlicher Ladeeinrichtung gegen Beleg (ausgelegt durch Arbeitnehmer, ersetzt durch Arbeitgeber),
abgabenfreier Ersatz von Ladekosten im Wohnbereich des Arbeitnehmers,
abgabenfreier Betrag des Ersatzes oder des „Vorteils“ betreffend die „heimische“ Ladeeinrichtung (maximal jeweils € 2.000,00).
Zusätzlich lautet ein Feld "Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung".
Das "Formular" des L 16 für das Kalenderjahr 2025 findet man hier:
https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2025/L16.pdf