Erstellt am 03.01.2025
Ist ein Pensionsbezieher zusätzlich zugleich vollversichert beschäftigt, so "übernimmt" der Bund bei den laufenden Bezügen bis zum Doppelten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze die Dienstnehmeranteile zur Pensionsversicherung.
Dies gilt für die Kalenderjahre 2024 und 2025.
In etwa knapp 1000 Regelpensionsbezieher sind mehrfach beschäftigt und dies unter anderem auch nach verschiedenen SV-Gesetzen (in Frage kommen ASVG, GSVG, BSVG). Da kommt es natürlich vor, dass diese Begünstigung parallel mehrfach in Anspruch genommen wird.
Dieser Übergenuss muss vom mehrfach Versicherten zurückbezahlt werden. Nur fragt sich natürlich, an welche Versicherungsanstalt.
Hierzu gibt es den gesetzlichen Auftrag an den Dachverband der Sozialversicherungsträger mittels einer Richtlinie entsprechende "Vorrangsregelungen" festzulegen.
Diese sind nun ergangen und können über den nachstehenden Link eingesehen werden:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2024_0095/AVSV_2024_0095.html